Unsere Vision

Mensch und Natur im Einklang.

Nutzungskonzept

Gekürzte Fassung

Der Steinbruchsee befindet sich auf Kaltenleutgebner Gemeindegebiet. Die beiden Grundstücke, auf denen er liegt, sind Eigentum der Gemeinde Perchtoldsdorf und Teil des Naturschutzgebietes Teufelstein-Fischerwiesen und den übergeordneten Zonen Europaschutzgebiet Wienerwald-Thermenregion, Biosphärenpark Wienerwald sowie Naturpark Föhrenberge.

Eine achtsamer Aufenthalt am See und eine sportliche Schwimmnutzung widersprechen nicht dem Naturschutz.

Wir möchten keinen Badebetrieb, sondern eine ruhige, erholsame Atmosphäre am See und ein achtsames, sportliches Schwimmen.

Beim Schwimmen wollen wir Abstände zum Ufer einhalten, um die Laichplätze nicht zu beschädigen.

Unsere Vereinsmitglieder werden Müll sammeln bzw. dafür sorgen, dass er gar nicht erst entsteht.

Ein Bio-Klo soll zur Verfügung stehen.

Wir möchten die Wasserqualität und Biodiversität regelmäßig überprüfen.

Wir möchten eine Überlastung des Sees verhindern und die Besucherzahlen deckeln.

Wir möchten keine Parties, sondern eine erholsame und sportliche Nutzung.

Wir möchten unser Wissen über die Natur an die nächste Generation weitergeben und dafür sorgen, dass alle einen angenehmen, erholsamen und umweltfreundlichen Aufenthalt am und um den See genießen können.

Die Schwimmnutzung des Sees betrifft hauptsächlich die Monate Juni bis September. Auch in den Sommermonaten gibt es Schlechtwetterperioden. Den Großteil des Jahres würde der See ohnein mehr oder weniger unberührt bleiben.

Der Steinbruchsee ist seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Teil unseres Lebens.
Daher möchten wir ihn uns nicht wegnehmen lassen.

Vorschlag zur Erweiterung der Besucherzone auf die Wasserfläche

Verhaltenskodex

Die Nutzung von Ufer und Wasser soll gebunden an eine Vereinsmitgliedschaft, diese ist wiederum gebunden an folgende Punkte (Unterschrift per Beitritt):

  • keine Hinterlassenschaften und kein Ausbringen irgendwelcher Substanzen (Müll, Zigaretten, Scherben, Fäkalien, Sonnencreme und andere Kosmetika)

  • kein Absägen von Ästen und dergleichen

  • Aufenthalt am Ufer und Einstieg ins Wasser nur an den dafür vorgesehenen Orten

  • möglichst wenig Aufwirbeln von Material im Flachufer (Artenschutz)

  • kein Bewerben des Gebietes (z.B. in sozialen Medien)

  • keine großen Utensilien (wie Zelte, Luftmatratzen, usw.)

  • kein Lärm (inkl. laute Musik, Geschrei, usw.)

  • kein Feuer

  • kein Füttern von Wildtieren

  • Verpflichtung, vorgefundenen Müll aufzusammeln

  • Bekenntnis zur aktiven Ansprache/Aufklärung vereinsfremder Personen auf dem Gebiet (Hinweis auf Möglichkeit der Mitgliedschaft inkl. Rechte und Pflichten)

  • Basiswissen über natur- und artenschutztechnische Situation/Bedingungen

  • Schwimmen auf eigene Gefahr

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